Zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten werden von der Kanzlei folgende Sicherheitsmaßnahmen in Entsprechung des Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung implementiert:
Präventive Sicherheitsmaßnahmen – Maßnahmen zur Verhinderung eines erfolgreichen Angriffs
Detektive Sicherheitsmaßnahmen – Maßnahmen zur Erkennung eines Angriffs
Reaktive Sicherheitsmaßnahmen – Maßnahmen zur Reaktion auf einen Angriff
Abschreckende Sicherheitsmaßnahmen – Maßnahmen zur Minderung der Angreifermotivation
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