Wir erstellen Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung sämtlicher Vorschriften des Handels- und Steuerrechts und unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanzierung.
Dabei sind wir immer um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierung bemüht. In diesem Sinn erarbeiten wir Ihre Steuererklärungen samt Steuerberechnung.
Selbstverständlich erstellen wir auch Sonderbilanzen wie etwa bei Umgründungen, Betriebsüber- oder Betriebsaufgaben.
Unsere Palette in der Jahresabschlussbetrachtung umfasst folgende Berechnungen:
- Nachkalkulationen
- Rohaufschlagsüberprüfungen
- Betriebswirtschaftliche Bilanzauswertung
- Vorjahresvergleiche
- Bilanzkennzahlen
- Insolvenzfrüherkennung
- Prognoserechnung
Selbstverständlich bieten wir auch umfassenden Service im Rahmen der neuen Offenlegungspflichten bei kleinen und prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften.